Antrag auf Feuerwerk außerhalb Silvester

Feuerwerk außerhalb von Silvester kaufen und abbrennen

Möchten Sie Feuerwerk außerhalb der Silvestertage erwerben und abbrennen? Hier finden Sie den erforderlichen Antrag zum Download. Dieser Antrag ist notwendig, wenn Sie vor Silvester privat Feuerwerk bestellen, abholen und zünden möchten.

Hintergrund und Kategorien

Feuerwerkskörper werden in verschiedene Kategorien eingeteilt, um ihre Nutzung und die damit verbundenen Gefahren zu regulieren:

  • Kategorie 1 (Kleinst- oder Jugendfeuerwerk): Kann das ganze Jahr über von Personen ab 12 Jahren gekauft und gezündet werden.
  • Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk): Für den Kauf und das Zünden zwischen dem 2. Januar und dem 30. Dezember benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt.


Antragstellung

Die Fristen für die Antragstellung variieren je nach Bundesland, in der Regel sind es mindestens 14 Tage. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein. In einigen Fällen ist zusätzlich eine Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.

Besonderheit in Thüringen: Private Feuerwerke werden außerhalb von Silvester in der Regel nicht genehmigt. Hier ist die Hinzuziehung eines Pyrotechnikers notwendig. Kontaktieren Sie uns bitte mindestens 3-4 Wochen vor der Veranstaltung, wenn Sie ein Feuerwerk in Thüringen planen.

Hier können Sie den Antrag herunterladen.

Dieser Antrag ist notwendig, um eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 24(1) der 1. SprengV zu erhalten.