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Lieferungen nach Österreich ( AT ) seit dem 01.01.2023

Lieferungen nach Österreich (AT) 

Zum 01.01.2023 erfährt das österreichische Verpackungsrecht eine Reform, die vor allem Online-Händler aus anderen Ländern betrifft: für den Versand nach Österreich an private Letztverbraucher muss ab dem 01.01.2023 ein Bevollmächtigter bestellt werden, der für sie die Verpackungslizenzierung übernimmt.

Wen betrifft diese Regelung?  Betroffen von der neuen Pflicht, einen Bevollmächtigten in Österreich ab dem 01.01.2023 zu bestellen, sind Versandhändler (somit auch unser Shop).
 
  • welche keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und
  • Waren oder Güter in Österreich an private Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben und hierfür
  • Haushaltsverpackungen nutzen.

Da wir diesen nicht unerheblichen Kosten und Bürokratie-Mehraufwand nicht unterstützen und somit absehbar keinen Bevollmächtigten bestellen werden, ist uns eine direkte Lieferung an private Letztverbraucher nach Österreich seit dem 01.01.2023 daher bedauerlicherweise nicht mehr möglich. 



Sie kaufen als B2B-Kunde mit AT USt-IdNr. ? 

Wenn Sie bei der Eröffnung Ihres Kundenkontos Ihre AT-USt-IdNr. angeben, können wir Sie wie bisher beliefern. Im Bezahlvorgang werden Ihnen die Versandkosten zu den Kosten der Waren berechnet. Da Sie mit AT USt-IdNr. umsatzsteuerfrei beliefert werden, bitte nach Erhalt der Ware die Rechnung im Rahmen des B2B-Warenverkehrs innerhalb der EU unterzeichnet an uns zurücksenden. Dies kann als Kopie per Post oder an unsere E-Mail-Adresse geschehen.

Insofern Sie Ihre AT-USt-IdNr. nachträglich in Ihrem Kundenkonto einfügen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir schalten Sie dann als Händler frei.



Sie kaufen als privater Kunde Österreich? 

Für unsere privaten Kunden aus Österreich neben der Möglichkeit der Selbstabholung die Lieferung an eine Paketweiterleitungsstelle in Deutschland, welche dann den Versand nach Österreich übernimmt. Sie müssten im Vorfeld bitte selbst den Kontakt zu einer dieser Stellen herstellen und dann bei uns als Lieferadresse die Paketweiterleitungsstelle in Deutschland angeben. Bitte erkundigen Sie sich auch, ob die Ware, welche Sie bestellen möchten, dort auch angenommen und weitergeleitet wird.

Einige dieser Paketweiterleitungsstellen wären z. B. :   
 

Beachten Sie bitte bei der Eingabe der Kundenadresse, Versandadresse und Rechnungsadresse. 
 
  • Ihre Kundenadresse ist genauso wie die Rechnungsadresse, die Adresse von welcher Sie bestellen. NICHT die Paketweiterleitungsstelle 
  • Die Paketweiterleitungsstelle ist NUR als Versandadresse anzugeben.

Den einzigen "Vorteil", den Sie hier evtl. haben, sind die geringeren Versandkosten, da wir nun den Versand innerhalb Deutschland berechnen.  Wir möchten uns an dieser Stelle für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Bei Fragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie HIER.



Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/verpackungsrecht-oesterreich-bevollmaechtigter-online-handel.html
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